Inventor of the co-sleeper
Master of transformation babybay
1001 possibilities
Tested many times and distinguished
Always fits perfectly
Nature as a role model
 
Garantiebedingungen

Garantiebedingungen


Die Garantieverlängerung ist ausschließlich gültig für alle Tobi Vollholzprodukte, die ab dem 01.10.2024, über unser Formular unter https://support.babybay.de/de/produktregistrierung/ für die babybay Garantie registriert wurden.

Die babybay Garantie beinhaltet die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf 10 Jahre ab Kaufdatum. Die Rechte der gesetzlichen Sachmängelhaftung gem. §§ 437 ff. BGB bleiben von der Garantie unberührt.

1. Gültigkeit
Die Garantie gilt für Vollholzprodukte der Marke babybay die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, mit Ausnahme von Überseegebieten und Inseln, durch Personen für den privaten Gebrauch gekauft und verwendet werden. Die Garantieerweiterung gilt nur für Produkte die mit der 10-Jahres-Garantie beworben werden oder damit ausgezeichnet sind. Textilien sind von der 10-Jahres-Garantie ausgeschlossen.

2. Allgemeines
Der Garantiegeber ist die Firma Tobi GmbH & Co. KG, Wildmoos 2, 82266 Inning. Unabhängig von der Registrierung der Produkte für die 10-Jahres-Garantie stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gem. §§ 437 ff. BGB uneingeschränkt weiterhin zu.

3. Voraussetzungen
Der Garantieanspruch steht dem Käufer nur dann zu, wenn er innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf die Registrierung des Produktes über https://support.babybay.de/de/produktregistrierung/ vorgenommen hat. Eine gültige Registrierung kann nur mit der Übermittlung des originalen Kaufbeleges erfolgen. Nach der Produktregistrierung erhält der Käufer per E-Mail ein Garantiezertifikat. Ein Garantieanspruch kann nur durch Vorlage folgender Daten und Unterlagen geltend gemacht werden:

  • Garantiezertifikat
  • Vollständiger bei der Registrierung verwendeter Name
  • Vollständige bei der Registrierung verwendete Adresse
  • Vollständige bei der Registrierung verwendete E-Mail
  • Seriennummer des Produktes
  • Kaufdatum
  • Kaufbeleg
  • Nachweis des Schadens als Bild

Die Garantie ist nicht übertragbar, daher kann nur der ursprüngliche Käufer der das Produkt bei einem Handelspartner oder der Firma Tobi direkt erworben hat die Rechte aus der Garantieerweiterung geltend machen.

4. Umfang der Garantie
Der Garantiegeber garantiert dem Käufer nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für weitere 8 Jahre die Nutzung des Produkts sowie die im Angebot angegebenen Spezifikationen des Produktes. Ein Mangel wird durch Nachbesserung oder Austausch des Artikels behoben. Die Garantie deckt sowohl die benötigten Ersatzteile sowie den Versand ab. Dieser Service ist kostenlos. Sollte die Firma Tobi Zweifel an der Ursache des Schadens haben, kann Tobi verlangen, dass der Verbraucher das Produkt auf eigene Kosten an Tobi retourniert, damit Tobi den Garantieanspruch überprüfen kann.

5. Ausschlüsse
Folgende Umstände bzw. Schäden sind von der Garantieerweiterung ausgeschlossen:

  • Schäden durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung des Herstellers
  • Schäden durch natürlichen Verschleiß, Überbelastung und Abnutzung
  • Schäden die vorsätzlich verursacht wurden
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung
  • Schäden durch den Umbau von Produkten oder der Verwendung von Zubehörteilen die durch den Hersteller nicht freigegeben wurden
  • Schäden durch äußere Einflüsse wie zum Beispiel Wasserschäden oder unsachgemäße Lagerung der Produkte und sonstige anormale Umweltbedingungen
  • Geringfügige Fehler die die Nutzung oder Funktion des Produktes nicht beeinflussen wie zum Beispiel Lackschäden oder Geräuschprobleme
  • Unvollständige Lieferung

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Personenschäden und Folgeschäden sowie auf außerhalb des Produktes entstandene Schäden. Die Garantie erlischt sobald Reparaturen selbstständig bzw. ohne Freigabe des Herstellers vorgenommen wurden.
Sobald das registrierte Produkt veräußert oder verschenkt wird erlischt damit die Garantie am Tag der Veräußerung. Die Rechte aus der Garantieerweiterung können ausschließlich durch den Käufer und ersten Nutzer des Produktes geltend gemacht werden.

6. Abwicklung
Für während der Garantiezeit gemeldete Mängel erhält der Verbraucher die für die Beseitigung der Mängel benötigten Ersatzteile schnellstmöglich zugesendet. Ggf. wird auch das ganze Produkt gegen ein neues Ersatzprodukt getauscht. Sollte das Produkt komplett getauscht werden ist der Verbraucher verpflichtet das Produkt in der Original- oder Ersatzverpackung mit sämtlichem Zubehör (sofern vorhanden) auf seine eigenen Kosten an den Garantiegeber zu liefern. Der Verbraucher ist für alle Schäden verantwortlich, die durch die Verwendung von Ersatzverpackungen oder durch unzureichenden Schutz des Produkts entstehen. Auf Wunsch des Verbrauchers erteilt der Garantiegeber Anweisungen für die richtige Verpackung der Produkte.
Eine Erstattung des Kaufpreises ist nicht möglich.
Der Garantienehmer verpflichtet sich alle Angaben in Bezug auf die Umstände die zum Schadensfall geführt haben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und bei der Aufklärung der Ursachen mitzuwirken. Sollte der Garantienehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen ist der Garantiegeber berechtigt die Garantieleistung abzulehnen.
Die Reparatur oder der Austausch des Produktes verlängert die Garantie nicht. Falls der Verbraucher ein neues Austauschprodukt erhält, kann dieses nicht erneut für die Garantie registriert werden.
Ansprüche aus einer Garantieleistung müssen spätestens innerhalb von sechs Monate nach Schadenseintritt und vor jeder Reparatur bei dem Garantiegeber geltend gemacht werden. Bei der Frist von sechs Monaten handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Ist die Frist verstrichen, ist der Garantieanspruch insoweit unwiederbringlich verfallen.

7. Ausschlussfrist
Während der Garantiezeit auftretende Schäden müssen dem Garantiegeber spätestens innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden nachdem der Schaden aufgetreten ist.

8. Anzuwendendes Recht
Diese Garantie unterliegt dem deutschen Recht.

Stand: 01.10.2024